Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Aufgabe des Vereins ist, das kulturelle Zentrum „BürgerTreff“ für die Bürger auf der Ruhrhalbinsel zu erhalten und zu betreiben. Hierdurch wird gleichzeitig die ehrenamtliche Arbeit im Rahmen der Kunst, der Kultur, des Brauchtums sowie der Senioren-, Kinder- und Jugendarbeit durch die auf der Ruhrhalbinsel tätigen Personen, Vereine, Verbände und Organisationen unterstützt.
Dieser Zweck wird vom Verein insbesondere verwirklicht durch:
1. Verwaltung und Betriebsicherstellung der Veranstaltungsräume im BürgerTreff, Nockwinkel und deren zugehörige Nebenräume, Lagerflächen sowie der technischen Einrichtungen ohne die Räumlichkeiten der Gastronomie.
2. Einleitung/Durchführung/Nachverfolgung benötigter Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für das kulturelle Zentrum „BürgerTreff“.
3. Vermietung der Räumlichkeiten gemäß einer durch den Vorstand festgelegten Benutzerordnung.
4. Förderung der Senioren-, Kinder- und Jugendarbeit durch nichtkommerzielle vielfältige brauchtumsbezogene, künstlerische, kulturelle und kulturhistorische Veranstaltungen und Angebote für die Allgemeinheit, selbstlos organisiert.
5. Vernetzung der Teilnehmer und Interessenten untereinander,
6. Öffentlichkeitsarbeit, wie Presse- und Online-Berichterstattung, um die vorgenannten Zwecke zu fördern.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, sofern sie nicht den unter §7 genannten Kriterien entsprechen. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.